FAQ

Für wen eignet sich Kunsttherapie?

Kunsttherapie eignet sich für Menschen jeden Alters; für Erwachsene, Jugendliche und Kinder in allen Lebenslagen. Ob zur Prävention, bei Krankheit als Therapie, als wertefreie Coachingform zur Standortbestimmung oder einfach um sich etwas Gutes zu tun, eine Auszeit zu gönnen.

Welche Vorkenntnisse muss ich mitbringen?

Vorkenntnisse sind keine erforderlich, noch müssen Sie malen können oder künstlerisch begabt sein.
Es geht nicht um das "Können" noch um die Herstellung von künstlerischen Objekten, sondern viel mehr um den Eigenprozess, welcher durch das Gestalten aktiviert werden soll.
Ein bisschen Mut und der Wille sich auf etwas Neues einzulassen, ist vollkommen ausreichend.

Welche Materialien stehen zur Verfügung?

Hochwertige Materialien wie Gouache Lascaux Farben, Wachsfarben, Pastellkreiden, Kohle, Farb- und Filzstifte und vieles mehr stehen zur Verfügung. Bei der plastischen Gestaltung kann auch mit Ton gearbeitet werden.
Sämtliche Materialien sind im Preis inbegriffen.

Wie sieht es mit der Schweigepflicht aus?

Als Kunsttherapeutin stehe ich, was mir im Rahmen der Berufsausübung anvertraut wird, unter Schweigepflicht. Eine Schweigepflichtentbindung kann durch den Klienten/die Klientin (oder dessen gesetzlichen Vertretung) gemacht werden. Ist der Klient/die Klientin lebensbedrohlich gefährdet, ist die Kunsttherapeutin verpflichtet, die nötigen Notfallmassnahmen zu ergreifen.

Preise

Sämtliche Preise sind in CHF und verstehen sich rein netto. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum, wenn nichts anderes vereinbart wurde.


Leisten Krankenkassen Beiträge an die Therapie?

Die Abklärung einer möglichen Kostenbeteiligung der Krankenkassen-Zusatzversicherung ist Sache des/der Klienten/in.
Ich bin EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) registriert und bei den meisten Krankenkassen anerkannt.
Es wird empfohlen, die Versicherungsdeckung resp. eine allfällige Kostenbeteiligung abzuklären. Meine ZSR-Nr. F840963, registrierte Methoden-Nr. 2341 oder Methoden-Nr. 114.

Was, wenn Sie den Termin nicht einhalten können?

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Ausgefallene Stunden sind vollumfänglich zu bezahlen, wenn sie nicht mind. 24 Stunden im Voraus telefonisch abgesagt oder verschoben werden. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Datenschutzerklärung

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Praxis Seerose
Heugärtenstrasse 29
6232 Geuensee bei Sursee

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